Kostenlose Beratung: 0341 24903775

Mo. - Sa. 08:00 - 20:00 Uhr

🔹Themen der Woche KW47-2022: Energie, Preisabschläge, Erbschaftssteuer🔹

⚡Energie: Deutschlands Gasspeicher sind zu 100 % gefüllt und in Wilhelmshaven wurde das erste LNG-Terminal fertiggestellt. Wie BR24 berichtet, lobte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), dass Planung, Genehmigung und Bau in nur 200 Tagen abgeschlossen wurden. Auf die Gaspreise hat dies keine Wirkung. Dafür passierte am Montag der erste Teil des Energiepakets den Bundesrat, die Soforthilfe für Dezember ist damit beschlossen worden. Teil zwei soll demnächst folgen. Spätestens ab März 2023 bezahlen Haushalte für 80 % des geschätzten Jahresverbrauchs 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme liegt der Deckel bei 9,5 Cent, schreibt die FAZ . Das entspricht im Mittel dem Preis von 2021. Die Gaspreisbremse gilt bis April 2024.

💸Preisabschläge: Je schlechter die Energiebilanz einer Immobilie ausfällt, desto eher ist bei Verhandlungen ein Preisabschlag drin, berichtet die Allgemeine Bauzeitung. Der Immobilienspezialist JLL ermittelte, dass die Differenz zwischen den Energieklassen bei bis zu 33 % liegt. Eine Umfrage unter Maklerinnen und -maklern bestätigt die wachsende Bedeutung des Themas.

Nutzen Sie dies für Ihre Preisverhandlung beim Bestandsimmobilienkauf! Auf Basis unserer Erfahrungen geben wir Ihnen gern Tipps und Kostenpunkte für energetische Maßnahmen mit an die Hand.

🧾Erbschaftssteuer: Es könnte 2023 zu einer Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Immobilien kommen. Das Jahressteuergesetz 2022 sieht eine Änderung des Wertermittlungsverfahrens für Immobilien vor, was zu einem Anstieg von bis zu 30 % führen kann, so die Wirtschaftswoche. Partnerinnen, Partner oder Kinder, die in der Immobilie leben, müssen das Erbe nicht versteuern. Bei Mietobjekten kann sich ein Verkauf an die Kinder lohnen. Das spart Freibeträge, schafft neue Abschreibungsmöglichkeiten und ist von der Grunderwerbsteuer befreit.

Mit gutem Grund… wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) die Kontogebühr für Bausparverträge gekippt. Die Darlehensphase war nach einem Gerichtsurteil von 2017 bereits von Gebühren befreit. Jetzt gilt dies auch für die Ansparphase. Laut BGH sind die Bausparkassen zur Kontoverwaltung verpflichtet und würden mit einer Kontogebühr die Kosten für Verwaltungstätigkeiten abwälzen, meldet tagesschau.de. Dies ist eine gute Neuigkeit für das Thema Bausparen und Zinssicherung.

————

👉Ihr Hauskauf steht bald an? Wir helfen bei allen Fragen rund um das Thema Baufinanzierung!

🌠Unser Team ist auch am Wochenende für Sie da! 🌠

☎️0341 24903775 / 0162 9352793 (Mo-So. 09:00 – 21:00 Uhr)
📧info@wings-finanz.de

Empfohlene Beiträge