Entlastung:
Am Mittwoch haben sich Bund und Länder auf Hilfen für Strom- und Gaskundinnen und -kunden geeinigt. Wie Focus Online im Detail zeigt, sollen die Soforthilfen im Dezember greifen und dienen als Überbrückung bis zum Start der Gaspreisbremse im Februar oder März 2023. Mit einer Härtefallregelung, die aktuell noch diskutiert wird, sollen auch Menschen unterstützt werden, die mit Öl oder Pellets heizen und bei denen der Zukauf zu „unzumutbaren Belastungen“ führt. Deutlich ist, dass auf Vermieterinnen und Vermieter viel Arbeit zukommt. Sie sollen die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weitergeben, die Gaspreisbremse direkt über die Nebenkosten.
Anschlussfinanzierung: Die Preissteigerungen setzen Kreditnehmerinnen und -nehmer unter Druck. Der vom Handelsblatt befragte IWD-Immobilienexperte Michael Voigtländer sieht bei Anschlussfinanzierungen weniger das Risiko von Überlastungen, weil vor zehn Jahren ein vergleichbares Zinsniveau geherrscht hatte, wie auch unsere Zinsgrafik anschaulich zeigt.
Darlehensnehmer, die noch zu höheren Konditionen finanziert haben sind jetzt mit einer Anschlussfinanzierung natürlich relativ gut dran.
Sanierung: Um energetische Sanierung attraktiver zu machen, fordert ein Experte für erneuerbare Energien im Manager Magazin, dass die Investitionen wirtschaftlicher werden. Bei Einfamilienhäusern beträgt die Refinanzierung über 20 Jahre. Eine Idee: neue Geschäftsmodelle. So könnte der Verkauf von Solarstrom an Mieterinnen und Mieter oder Autofahrerinnen und Autofahrer incentiviert werden. N-TV verweist darauf, dass Bausparverträge auch für Sanierungsmaßnahmen Sinn machen. Bei einem Sanierungskredit können zudem staatliche Förderungen und Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Mit gutem Grund… ist der Blick auf KfW-Förderungen interessant. Zum 26.10.2022 wurden bei der KfW die Zinsen u. a. für die Förderprogramme 124, 159 und 261 um bis zu -0,42% gesenkt. Die Zinssenkungen betreffen unter anderem das KfW-Wohneigentumsprogramm (124), das Programm Altersgerecht Umbauen (159) und das Programm BEG Wohngebäude – Kredit Effizienzhaus (261).