Was ist zu beachten?
Der Darlehensnehmer bekommt in der Regel drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist einen Vorschlag für die Anschlussfinanzierung von der bereits finanzierenden Bank.
Hier können die Konditionen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist neu verhandelt werden.
Welche Optionen sind möglich?
Option Nr. 1 ist die Fortführung des bestehenden Vertrages bei der bisherigen Bank (Prolongation).
Option Nr. 2 ist das Einholen eines neuen Angebotes bei einer anderen Bank (Umschuldung).
Was spricht für die Prolongation?
Die Prolongation ist grundsätzlich die „bequemere Art“ der Anschlussfinanzireung.
Der Darlehensvertrag wird fortgeführt, es müssen keine neuen Unterlagen eingereicht werden und es fallen keine zusätzlichen Kosten für den Notar an, um z.B. um eine Änderung der Bank im Grundbuch anzustoßen.
Was spricht für eine Umschuldung?
Die Praxis zeigt, dass bei einer Prolongation die angebotenen Darlehenszinsen in der Regel höher liegen.
Bei einer relativ hohen Restschuld macht es daher Sinn, den einmaligen Aufwand für die Umschuldung zu investieren, um langfristig von den besseren Zinskonditionen zu profitieren.
Fazit:
Je nach individueller Situation macht eine Prolongation bzw. Umschuldung Sinn. Wir empfehlen jedoch immer, Alternativen zu sichten.
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Ob eine Prolongation oder Umschuldung, ergreifen Sie rechtzeitig die Initiative und sichern sich die besten Zinsen am Markt